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LG Aachen, 21.03.2016 - 33i StVK 1027/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsanspruch und Akteneinsichtsrecht eines Häftlings hinsichtlich der Wahrnehmungsbögen der Voranstalt zum Zwecke der strafrechtlichen Verfolgung der dortigen Beamten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 21.03.2016 - 33i StVK 1027/15
- OLG Hamm, 22.09.2016 - 1 Vollz (Ws) 304/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.1988 - 2 ARs 536/88
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Vollzugsanstalt
Auszug aus LG Aachen, 21.03.2016 - 33i StVK 1027/15
Erfolgt während eines vollzuglichen Verfahrens nach § 109 ff. StVollzG die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt, führt eine nicht nur vorübergehende Verlegung zu einem Wechsel der Antragsgegnerin i. S. d. § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG, wenn das Verfahren einen Verpflichtungs- oder Vornahmeantrag zum Gegenstand hat und der Gefangene sein ursprüngliches Begehren weiterverfolgt (BGH, Beschluss vom 02.12.1988, 2 ARs 536/88, Rn 8, zitiert nach juris;… Schuler/Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 5. Auflage 2009, § 110 Rn 6;… Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Auflage 2015, P Rn 42). - OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 75/05
Akteneinsicht; Strafgefangener; Personalakte; Einsicht; Rechtsbeschwerde
Auszug aus LG Aachen, 21.03.2016 - 33i StVK 1027/15
Vielmehr erfordert die Wahrnehmung eines solchen Rechtes die Darlegung, dass eine Auskunft für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Betroffenen nicht ausreicht und er hierzu auf die Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. hierzu ausführlich und mit zahlreichen Nachweisen OLG Hamm, Beschluss vom 01.06.2005, Az. 1 Vollz (Ws) 75/05, zitiert nach: juris).
- OLG Naumburg, 14.12.2017 - 1 Ws (RB) 59/17
Strafvollzug in Sachsen-Anhalt: Akteneinsichtrecht eines Verteidigers vor …
Ein Akteneinsichtsbegehren darf grundsätzlich aber nicht derart allgemein gehalten sein, dass es faktisch auf eine komplette Akteneinsicht hinausläuft (…vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 01.06.2005, 1 Vollz (Ws) 75/05, Rn. 15; LG Aachen, Beschl. v. 21.03.2016, 33i StVK 1027/15, Rn. 18;… LG Hamburg, Beschl. v. 09.04.2001, 609 Vollz 1/01, Rn. 15; jeweils zitiert nach juris).